Tag- und Nachtruf

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Wissenswertes

Zeichen seiner Trauer setzt der Mensch seit Urzeiten.

Allein die Sitte, die Toten in Gräbern zu bestatten, hat in fast allen Religionsgemeinschaften auch eine große symbolische Kraft. Das Grab ist ein wichtiges individuelles Dokument des vergangenen Lebens und gleichzeitig ein Symbol des Glaubens an ein Leben über den Tod hinaus. Mit einem Grab behält ein verstorbener Mensch in unserem Leben buchstäblich einen festen Platz: Wir kehren an das Grab zurück und denken an den Verstorbenen. Wir machen daraus vielleicht eine regelmäßige symbolische Handlung, ein Ritual. Das gibt uns eine Orientierung, wie wir unseren Gedanken und Gefühlen Ausdruck verleihen können. Es schützt uns davor, dass die Emotionen uns überwältigen. Wenn wir als Zeichen der Zuneigung und Anteilnahme Blumen und Kränze an einem Grab niederlegen, stehen wir damit in einer uralten Tradition. Ein Grund dafür ist sicher, dass Pflanzen das Werden und Vergehen von Leben besonders klar vor Augen führen. Blumen spielen aber auch generell als Zeichen der besonderen Wertschätzung oder der Liebe eine wichtige Rolle. Kaum ein anderes Symbol dokumentiert das Aufblühen menschlicher Zuneigung so eindrucksvoll wie ein Blumenstrauß. Und auch in der Stunde des Abschieds zeigen wir mit Blumen, was uns ein Mensch bedeutet hat: Das Niederlegen von Blumen und Kränzen sowie die damit verbundenen Rituale sind die kulturübergreifenden und elementaren Formen, unseren Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen. Und in manchen Situationen können noch so viele Worte diese starke Symbolsprache nicht ersetzen.

Jeder Mensch ist einzigartig

Es ist daher ein wichtiger Bestandteil von Zeremonie und Trauer, dass die Individualität seiner Persönlichkeit auch in der Stunde des Abschieds im Mittelpunkt steht. Und schließlich steht jedes Symbol – und das müssen nicht allein Blumen und Kränze sein – auch für die Persönlichkeit des Hinterbliebenen. Wir helfen Ihnen gern, damit Sie mit Ihrem letzten Gruß das individuelle Zeichen setzen, das genau zu Ihren Vorstellungen und Empfindungen passt.

Wir wissen um die Endlichkeit des irdischen Lebens. Und doch fällt es uns schwer, die Realität zu akzeptieren, wenn ein Mensch stirbt, der uns ans Herz gewachsen ist.

Das hätte für unsere Psyche nachweislich ernste Folgen, wenn es nicht einen Weg gäbe, die Situation nach und nach zu bewältigen: den Weg der Trauer. Mit ihr verarbeiten wir den schwersten aller denkbaren Verluste, den Verlust eines geliebten Menschen.

Trauer und Tränen, das sind für uns lebensnotwendige Reaktionen, um den Weg in das eigene Leben zurückzufinden. Statt in Fassungslosigkeit zu verharren, werden wir aktiv: Wir denken an den Menschen, der uns lieb war, ehren ihn mit symbolischen Handlungen und lernen, ihn in unserer Erinnerung zu bewahren und den Verlust auf diese Weise besser zu ertragen. Trauerarbeit braucht immer ihre Zeit, und oft zehrt sie an Körper und Seele. Und doch ist sie gleichzeitig eine unverzichtbare Quelle für die eigene Lebenskraft.

Wie viele Phänomene unseres Lebens ist auch die Trauer Gegenstand der modernen Forschung

Die bekanntesten Theorien zum Thema Trauer stammen von der Psychologin Verena Kast (Trauern. Phasen und Chancen des psychischen Prozesses, Stuttgart 1990) und dem Theologen Yorick Spiegel (Der Prozess des Trauerns. Analyse und Beratung. Gütersloh 1973). Beide Autoren gehen von einem vierphasigen Trauerprozess aus, der, erfolgreich abgeschlossen, in der Akzeptanz des Verlustes und in der Offenheit für neue Beziehungen mündet.

Ein besonderer Moment der Trauerarbeit der Hinterbliebenen ist der Zeitpunkt, an dem sie ihren verstorbenen Angehörigen das letzte Mal sehen. Viele möchten sich im Abschiedsraum oder auf dem Friedhof in stillen Worten von einem geliebten Menschen verabschieden, ihn vielleicht noch einmal in den Arm nehmen. Es ist unsere Aufgabe, alles für diese wichtige Stunde vorzubereiten.

Gesetzliche Erbfolge – wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Hat der Verstorbene (Erblasser) kein Testament hinterlassen und zu Lebzeiten auch keinen Erbvertrag abgeschlossen, gilt die sogenannte gesetzliche Erbfolge. Gesetzliche Erbfolge – wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Erbrecht der Verwandten

Nach der gesetzlichen Erbfolge erben in erster Linie die Verwandten des Erblassers. Die gesetzliche Erbfolge unterscheidet zunächst zwischen verschiedenen Ordnungen:
  1. Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers, z.B. Kinder, Enkel und Urenkel
  2. Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Nachkommen, z.B. Geschwister und Neffen/Nichten
  3. Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen, z.B. Onkel/Tanten und Vettern/Basen
  4. Ordnung: Urgroßeltern des Erblassers und deren Nachkommen, z.B. Großonkel/Großtanten
  5. und fernere: Entferntere Voreltern des Erblassers und deren Nachkommen
Stiefkinder sind mit dem Erblasser nicht blutsverwandt und daher keine gesetzlichen Erben. Hingegen werden Adoptivkinder wie leibliche Abkömmlinge behandelt. Ein zum Zeitpunkt des Erbfalls lebender Verwandter höherer Ordnung schließt Verwandte niederer Ordnung aus, d.h. hat nur ein Kind, Enkel oder Urenkel den Erblasser überlebt, scheiden alle anderen Verwandten, die der 2. oder einer höheren Ordnung (z.B. Eltern, Geschwister, Großeltern) als gesetzliche Erben aus (sog. Repräsentationsprinzip). Erst wenn niemand aus der ersten Ordnung den Erblasser überlebt hat, erben die Verwandten zweiter Ordnung. Innerhalt einer Ordnung schließen die im Zeitpunkt des Erbfalls lebenden Verwandten des Erblassers (z.B. Kind des Erblassers) ihre eigenen Abkömmmlinge (z.B. Enkel des Erblassers) von der gesetzlichen Erbfolge aus.

Beispiel 1

Frau Klug hinterlässt ihren Sohn und dessen Tochter (=Enkelkind der Erblasserin). Es erbt nur der Sohn der Frau Klug. Im Hinblick auf die Verteilung unter den Abkömmlingen gilt, dass nach Stämmen geerbt wird. Jeder Stamm erbt zu gleichen Teilen. Frau Inga Klug hinterlässt 2 Kinder. Norbert Klug und Hannelore Schön, geborene Klug. Hannelore Schön hat 2 Kinder (=Enkel der Frau Klug). Es erben nur Norbert Klug und Hannelore Schön. Die Kinder Schön erben nichts. Ist in dem Beispiel Hannelore Schön bereits zum Zeitpunkt des Erbfalls verstorben, dann treten an ihre Stelle ihre Kinder (=Enkel der Frau Klug). Nach dem Stammesprinzip erben sie nicht etwa zu je 1/3, sondern jeweils nur ¼. Ab der 4. Ordnung gilt das sog. Gradualsystem. Ein Grad ist eine vermittelnde Geburt. Die grandmäßig am nächsten Verwandte Person erbt allein bzw. mit gradgleichen gemeinsam zu gleichen Teilen.

Erbrecht des Ehegatten

Neben den Verwandten hat der Ehegatte ein gesetzliches Erbrecht. Dessen Höhe hängt davon ab, in welchem Güterstand die Ehegatten lebten und von der Ordnung, der die überlebenden Verwandten des Erblasser angehören (§ 1931 Absatz 1 BGB). Neben Erben der 1. Ordnung erbt der überlebende Ehegatte ¼ , neben Verwandten der 2. Ordnung oder neben Großeltern ½ ; treffen in der dritten Ordnung neben Großeltern auch Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch den Anteil, der den Abkömmlingen zufallen würde. Hierzu kommt noch beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein weiteres ¼ als „pauschalisierter Zugewinnausgleich (Vorsicht: bei anderem Güterstand greifen andere Regeln ein, welche hier nicht dargestellt werden können). Sind weder Verwandte der ersten oder zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erbt der überlebenden Ehegatte allein.

Beispiel

Frau Inga Klug hinterlässt 2 Kinder ( Norbert Klug und Hannelore Schön, geborene Klug) und ihren Ehemann, Hans Klug. Die Eheleute lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.Die Ehefrau F erhält ein ¼ und nochmals ¼ als „pauschalisierten Zugewinnausgleich“. Die Kinder erhalten jeweils ¼ Sind keine Erben 1. Ordnung, sondern nur 2. Ordnung vorhanden (Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten), kommt es des öfteren zu ungewollten Ergebnissen. Der überlebende Ehegatte erbt nicht allein, sondern nur neben den Erben 2. Ordnung!